Wer steht dahinter

Der Flensburger Friseurmeister Günther Just verfügte in seinem Testament, dass sein gesamtes Vermögen in die zu gründende Just-Hansen-Stiftung eingebracht werden soll. Da Günther Just und sein vorverstorbener Lebensgefährte Helmut Hansen keine Nachkommen hatten, lag es ihnen am Herzen, ihren Nachlass für wohltätige Zwecke an Kindern zu verwenden.


Nach dem Tod von Günther Just, am 1. Mai 2008, wurde die Stiftung durch die Testamentsvollstreckerin gegründet und am 25. August 2009 durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein rechtsfähig anerkannt.


Das Vermögen der Stiftung umfasst eine vermietete Immobilie und zinsbringendes Geldvermögen. Aus diesem Grundstock ist die Stiftung in der Lage, ihren satzungsmäßigen Zweck zu verfolgen. Spenden von Dritten erhöhen die Fördermöglichkeiten. Die Verwaltung der Stiftung wird ehrenamtlich durchgeführt, durch geringe laufende Kosten ist die Stiftung in der Lage, hilfsbedürftigen Kindern zu helfen.