Ziel der Just-Hansen-Stiftung ist es, Kindern mit Behinderung bei der Bewältigung täglicher Anforderungen zu helfen und ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Kindern in Flensburg und Umgebung, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes (§ 53 Nr. 1 AO) hilfsbedürftig sind.
Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Mitfinanzierung von therapeutischen Betreuungsleistungen, wie z.B. Reiten und Schwimmen oder durch die Beschaffung bzw. Mitfinanzierung anderer Fördermittel und Maßnahmen wie Lernhilfen, Hilfsmittelversorgung mit Geh-, Steh- und Sitzhilfen u.a.m., die von Dritter Seite nicht finanziert werden.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.